Fachgebiet Agrar-, Lebensmittel- und Futtermittelrecht
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Fachgebiet Agrar-, Lebensmittel- und Futtermittelrecht

Agrar-Lebens-und-Futtermittelrecht

Seit Jahrzehnten betreuen wir international operierende Unternehmen und Konzerne der Futtermittel-, Agrar- und Ernährungswirtschaft in allen sich auf Deutschland beziehenden Rechtsfragen einschließlich des Rechts der Europäischen Union.

Das durch diese Erfahrung geprägte Verständnis und die vertiefte Kenntnis der Belange dieser Wirtschaftszweige nutzen wir für die engagierte Beratung und Vertretung von Agrarbetrieben jeglicher Ausrichtung und Größenordnung. Dies beginnt bei den bäuerliche Familienbetriebe betreffenden Strukturfragen und führt bis zur Vertretung und Beratung von Großbetrieben mit internationaler Kapitalbeteiligung und innovativer Finanzierung.

Unsere Tätigkeit umfasst sowohl das agrarspezifische Zivilrecht als auch das Futtermittelrecht, Lebensmittelrecht sowie Tierschutzrecht einschließlich der Vertretung in agrarspezifischen Verwaltungs-, Bußgeld- und Strafverfahren und der Abwendung und Vermeidung derartiger Verfahren, ferner auch in Fragen des sich auf die relevante Berichterstattung beziehenden Presserechts.

Ihre Ansprechpartner

Dr. Hans-Hein Thomas
Fachanwalt für Agrarrecht

Dr. Johannes Koch
Fachanwalt für Verwaltungsrecht